|
|
|
|
|
|
Zuvor erfolgt eine gemeinsame Waldbegehung durch den zuständigen Bezirksförster sowie Jagdausschuss und Jagdpächter. Dabei wird der Einfluss der Huftiere auf die Verjüngung eingeschätzt, indem gezäunte "Vergleichsflächen" mit umliegenden, ungeschützen Naturverjüngungen verglichen werden. |
|
|
|
|
(13 / 71) |
|
| |