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Eine Verordnung der Oö. Landesregierung schreibt dem Jäger vor, wann jagdbare Arten erlegt werden dürfen (= Schusszeiten) bzw. wann diese geschont sind (= Schonzeiten). Teilweise gibt es sogar innerhalb einzelner Arten unterschiedliche Schuss- und Schonzeiten für verschiedene Geschlechter, Altersklassen, ... |
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