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Um tatsächlich jagen zu können, ist darüber hinaus der Zugang zu einem Jagdrevier notwendig. Besitzer von zumindest 115 ha zusammenhängenden, jagdlich nutzbaren Grundstücken können diese Flächen als Eigenjagdgebiet ausweisen lassen und dort die Jagd selbst ausüben (oder verpachten). |
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